Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Fahranfängerinnen und Fahranfänger verantwortlich.
Am häufigsten übernehmen die Eltern die Begleitung, aber auch Großeltern, Bekannte oder z.B. Mitarbeiter des Ausbildungsbetriebes können gute Begleitpersonen sein. Dafür müssen sie von der zuständigen Führerscheinstelle in die Prüfungsbescheinigung der Jugendlichen eingetragen werden und die Eltern einverstanden sein. Zusätzliche Begleitpersonen können jederzeit nachgetragen werden, ihre Anzahl ist nicht begrenzt.
Wichtig ist in jedem Fall: Jede Person, die Dich begleiten soll, muss in Deine Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Wenn die Person nicht eingetragen ist, dann zählt sie offiziell auch nicht als Begleitperson, egal ob sie theoretisch die Begleitvoraussetzungen ("30-5-1") erfüllen würde. Bei einer Kontrolle führt das dazu, dass Ihr Euch (also Du und ggf. auch die uneingetragene Person, die Dich hat fahren lassen) auf rechtliche Konsequenzen einstellen müsst - bis hin zum Entzug Deiner Fahrerlaubnis!
Beim Fahren sollen die Jugendlichen von der Erfahrung, Ruhe und Voraussicht ihrer Begleitung profitieren. Durch ihre Anwesenheit fühlen sich viele Jugendliche im Straßenverkehr deutlich sicherer und sind weniger gestresst.
Die Begleitpersonen beobachten während der Fahrt aufmerksam das Verkehrsgeschehen und sind immer für Fragen ansprechbar. Ihre Hinweise helfen den Jugendlichen, Gefahren rechtzeitig wahrzunehmen und richtig zu reagieren. Das wirkt beruhigend, gerade in schwierigen Situationen.
Spürt eine Begleitperson, dass die Fahrerin oder der Fahrer müde wird oder sich nicht mehr richtig konzentrieren kann, sollte er oder sie eine kurze Pause vorschlagen.
Nach der Fahrt ist ein gutes Feedback wichtig. Dazu gehört zum Beispiel, wie es aus Sicht des Jugendlichen lief, das Anerkennen guten Fahrverhaltens, aber auch die Benennung schwieriger Situationen, bei denen noch Verbesserungsbedarf besteht.
Die Begleitpersonen dürfen keinesfalls selbst ins Fahren eingreifen, das wäre für alle Beteiligten sehr gefährlich. Sie sind keine Fahrlehrerinnen oder Fahrlehrer und sollten sich auch nicht wie solche verhalten. Schließlich haben die Jugendlichen ihre Ausbildung in der Fahrschule bereits vollständig und erfolgreich durchlaufen. Die BF17-Teilnehmenden sollten daher in ihrer Verantwortung für das Fahren ernst genommen werden.